Bei einem Kaufvertrag, dessen Gegenstand eine Immobilie als separates Grundstück oder Parzelle (Land, Haus, Wald) ist, ist es notwendig, vor der Beglaubigung der Verkäuferinventur auch eine Bescheinigung über die bestimmungsgemäße Landnutzung einzuholen, die von der Gemeinde ausgestellt wird, in deren Bereich die Immobilie liegt.
Das Zertifikat zeigt die bestimmungsgemäße Nutzung der Immobilie und das mögliche Vorkaufsrecht der Gemeinde auf dem Land. Wenn aus dem Zertifikat hervorgeht, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat, muss vor der Beglaubigung eine Erklärung der Gemeinde eingeholt werden, dass sie das Vorkaufsrecht nicht ausübt (oder dass sie das Angebot des Verkäufers nicht annimmt oder einen Nachweis dafür, dass bereits 15 Tage seit seinem Angebot und nur schriftliches Angebot vergangen sind). Die Erklärung der Gemeinde darf nicht älter als 2 Monate ab dem Tag des Abschlusses des Kaufvertrages sein.
Tipp: Die Bescheinigung über die bestimmungsgemäße Landnutzung kann für Sie von einem Rechtsanwalt eingeholt werden. Kontaktieren Sie den Anwalt Jurij Kutnjak und geben Sie ihm die erforderlichen Identifikationsdaten für das Land, er wird das Zertifikat einholen und Ihnen einen Entwurf des Kaufvertrages erstellen.