Wer ist verpflichtet, die Steuererklärung für die Grunderwerbssteuer abzugeben?
Der Steuerpflichtige für die Grunderwerbssteuer ist der Verkäufer des Grundstücks, der verpflichtet ist, die Steuererklärung für die Grunderwerbssteuer abzugeben.
Wenn sich Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag für das Grundstück darauf geeinigt haben, dass der Käufer die Grunderwerbssteuer zahlt, muss der Käufer die Steuererklärung für die Grunderwerbssteuer abgeben. Der Verkäufer bleibt jedoch der Steuerpflichtige und gegenüber dem Staat für die Zahlung verantwortlich. In diesem Fall haben sowohl Käufer als auch Verkäufer eine Position im Verfahren.
Beim Verkauf von idealen Anteilen an einem Grundstück ist jeder Verkäufer einzeln für die Zahlung der Steuer für seinen Miteigentumsanteil verantwortlich.
Das Formular für die Steuererklärung für die Grunderwerbssteuer, zusammen mit Anweisungen, finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung:
https://edavki.durs.si/EdavkiPortal/openportal/CommonPages/Opdynp/PageD....
Wer ist bei der Erwerbung von Eigentumsrechten an einem Grundstück steuerpflichtig?
Bei der Erwerbung von Eigentumsrechten an einem Grundstück aufgrund von Aneignung ist der Aneignende, also der Erwerber und nicht der Veräußerer, wie beim Verkauf, steuerpflichtig.
Bei einem Grundstückstausch, d.h. in einem Tauschvertrag, ist jeder Teilnehmer am Tausch für den Wert des Grundstücks, das er veräußert, steuerpflichtig, da es sich aus steuerrechtlicher Sicht um zwei Verkäufe handelt.
Hat das Nichtabgeben der Steuererklärung für die Grunderwerbssteuer Konsequenzen?
Der Steuerpflichtige muss die Steuererklärung innerhalb von 15 Tagen nach Entstehung der Steuerschuld beim Finanzamt einreichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Steuerschuld entsteht mit dem Abschluss des Vertrags, der die Grundlage für die Übertragung des Grundstücks bildet, oder mit der Rechtskraft des Gerichtsurteils.
Das Versäumnis der Pflicht zur fristgerechten Meldung ist eine steuerrechtliche Ordnungswidrigkeit, für die eine Geldbuße vorgesehen ist. Der Steuerpflichtige kann sich dieser jedoch entziehen und ist nicht für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich, wenn er sich selbst meldet und gleichzeitig die Steuer mit Verzugszinsen zahlt.
In welcher Frist muss ich die Steuererklärung für die Grunderwerbsteuer einreichen?
Der Steuerpflichtige muss die Erklärung innerhalb von 15 Tagen nach Entstehung der Steuerschuld einreichen.
Die Steuerschuld entsteht, wenn der Kaufvertrag für das Grundstück abgeschlossen wird oder mit Rechtskraft des Gerichtsurteils (z. B. bei einem Urteil über Besitzergreifung).
Wenn für die Übertragung des Grundstücks eine Genehmigung der staatlichen Behörde oder eine andere Rechtsmaßnahme erforderlich ist (z. B. die Genehmigung des Geschäfts durch die Verwaltungseinheit beim Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen), entsteht die Steuerschuld, wenn die Genehmigung dem Steuerpflichtigen zugestellt wird oder die Rechtsmaßnahme rechtskräftig wird, obwohl der Vertrag zuvor abgeschlossen wurde.
Welche Unterlagen müssen der Steuererklärung für die Grunderwerbsteuer beigefügt werden?
Der Steuerpflichtige muss dem Antrag auf Steuererklärung auf dem vorgeschriebenen Formular Unterlagen beifügen, die die Grundlage für den Eigentumsübergang des Grundstücks darstellen, nämlich eine Kopie des Original-Kaufvertrags und einen Vertrag.
Auf dem Originalvertrag, den die Finanzbehörde an die Partei zurückgibt, wird ein Stempel aufgebracht, der die Zahlung der Steuer bestätigt, während eine Kopie behalten wird.
Bei welchem Finanzamt muss ich die Steuererklärung für die Grunderwerbsteuer einreichen?
Die Steuererklärung mit der Festsetzung der Grunderwerbsteuer muss bei dem Finanzamt eingereicht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.
Berücksichtigt die Finanzbehörde den vereinbarten Wert des Grundstücks als Steuergrundlage?
Die Grundlage für die Steuerfestsetzung ist der Verkaufspreis des Grundstücks. Der Verkaufspreis des Grundstücks umfasst alles, was als Zahlung (in Geld, Sachleistungen, Dienstleistungen, Übernahme von Schulden des früheren Eigentümers usw.) erhalten wurde oder noch erhalten wird, und das im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang des Grundstücks steht.
Wenn der Verkaufspreis nicht dem Preis entspricht, der auf dem freien Markt erzielt werden könnte, wird der Wert des Grundstücks im Festsetzungsverfahren ermittelt und als Steuergrundlage herangezogen. Solange das Festsetzungsverfahren nicht endgültig abgeschlossen ist (endgültiger Feststellungsbescheid), hat der Steuerpflichtige das Recht, der geschätzte individuelle Marktwert des Grundstücks als Steuergrundlage zu verlangen, wobei er selbst die Kosten für die Bewertung des Grundstücks tragen muss.
Dies bedeutet, dass die Steuerbehörde im Verfahren zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Amts wegen prüfen wird, ob der vertraglich vereinbarte Wert des Grundstücks dem Marktwert entspricht. Falls festgestellt wird, dass dies nicht der Fall ist, wird von Amts wegen des Marktwertes ermittelt und als Steuergrundlage verwendet.
Hierbei ist auch das Urteil des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien Nr. U-I-168/15-9 vom 23. März 2016 zu beachten, wonach der pauschale Marktwert des Grundstücks, der aufgrund des Gesetzes über die Massenbewertung von Immobilien (GURS) ermittelt wird, nicht mehr als Steuergrundlage berücksichtigt wird.
Kann die Steuer bei Auflösung oder Aufhebung eines Immobilienkaufvertrags erstattet werden?
Wenn die Vertragsparteien den Immobilienkaufvertrag einvernehmlich auflösen oder wenn er aufgrund des Rücktritts einer Partei aufgelöst wird, und auch bei der Aufhebung des Vertrags durch gerichtlichen Beschluss, bevor der Eigentumsübergang auf den Käufer erfolgt ist, hat der Steuerpflichtige das Recht, die Aufhebungsentscheidung über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer aufzuheben und die gezahlte Steuer vom Staat zurückzufordern.
In diesem Fall hat der Steuerpflichtige bzw. Steuerzahler nur Anspruch auf die Rückerstattung des gezahlten Steuerbetrags, nicht jedoch auf Zinsen.
Wie wird die Grunderwerbsteuer bei einem Verkauf auf einer öffentlichen Auktion festgesetzt?
Auch beim Verkauf einer Immobilie auf einer öffentlichen Auktion entsteht die Steuerpflicht für die Zahlung der Grunderwerbsteuer.
Wenn zum Beispiel das Gericht im Zwangsvollstreckungsverfahren das Grundstück des Schuldners auf einer öffentlichen Auktion verkauft, ist der Schuldner oder Eigentümer nicht verpflichtet, eine Erklärung zur Festsetzung der Steuer abzugeben. Die Steuerbehörde beginnt das Verfahren zur Festsetzung der Grunderwerbsteuer von Amts wegen nach Erhalt einer Benachrichtigung des Gerichts über den Verkauf (Domizilbeschluss).
Wie wird der Eigentumsübergang bei der Teilung von Miteigentum an einer Immobilie besteuert, z.B. bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens von Ehepartnern nach der Ehescheidung?
Die Besteuerung hängt davon ab, ob die Miteigentümer das Miteigentum physisch oder zivilrechtlich aufteilen.
Bei der physischen Teilung, z.B.:
- bei der Parzellierung, bei der ein Grundstück in zwei neue Grundstücke aufgeteilt wird, die den Miteigentumsanteilen der Eigentümer proportional entsprechen, oder
- bei der Aufteilung mehrerer gemeinsamer Immobilien, bei der jeder Miteigentümer eine einzelne Immobilie erhält, deren Wert dem Miteigentumsanteil entspricht,
ist eine solche Teilung steuerfrei, da es sich um eine Sachteilung gemäß den Miteigentumsanteilen handelt.
Wenn sich die Miteigentümer das Miteigentum so aufteilen, dass einer das gesamte Grundstück behält und dem anderen Miteigentümer den Wert in bar auszahlt, entsteht ein steuerpflichtiges Ereignis mit der Grunderwerbsteuer. Gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz wird die Grunderwerbsteuer auch auf die entgeltliche Übertragung des Eigentums bei der Aufteilung des Miteigentums gezahlt, und zwar auf den Teil der Immobilie, der den Eigentumsanteil des jeweiligen Miteigentümers übersteigt und den der einzelne Miteigentümer bezahlt hat.
Gleiches gilt, wenn sich die Miteigentümer mehrere gemeinsame Immobilien so aufteilen, dass einer mehr Immobilien erhält, als ihm gemäß seinem Miteigentumsanteil zusteht, und dem anderen Miteigentümer den Unterschiedsbetrag auszahlt.
Wenn die Miteigentümer das Grundstück einem Dritten verkaufen, sind beide Miteigentümer zur Zahlung der Grunderwerbsteuer für den verkauften Miteigentumsanteil verpflichtet.
Was geschieht, wenn ein Miteigentümer bei der physischen Teilung einer Immobilie mehr erhält, als ihm gemäß seinem Miteigentumsanteil zusteht, und diesen "Überschuss" dem anderen Miteigentümer nicht auszahlt?
Wenn ein Miteigentümer bei der physischen Teilung den anderen Miteigentümer nicht mit dem Wertunterschied oder Überschuss bezahlt und ihn somit kostenlos erhält, handelt es sich um ein Geschenk.
Wenn der Miteigentümer (eine natürliche oder eine private juristische Person) ein kostenloses Stück erhält, das seinen Miteigentumsanteil übersteigt, entsteht für ihn die Verpflichtung zur Zahlung der Schenkungssteuer gemäß dem Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Eine Ausnahme gilt hierbei. Ein Miteigentümer, der den Überschuss erhält und mit dem anderen Miteigentümer in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades steht, ist von der Zahlung der Schenkungssteuer befreit (z.B. Sohn vom Vater oder zwischen Ehepartnern).
Entsteht eine Steuerpflicht für die Zahlung der Kapitalgewinnsteuer bei der Teilung des Miteigentums?
In beiden oben genannten Fällen, in denen Überschüsse auftreten, wären bei natürlichen Personen als Steuerpflichtigen auch die Voraussetzungen für die Feststellung des Kapitalgewinns erfüllt.
Dies gilt nach Ansicht der slowenischen Finanzverwaltung sowohl bei der Veräußerung des Anteils durch den Verkauf als auch bei der unentgeltlichen Übertragung, d.h. bei einer Schenkung!
Für eine Beratung und Besprechung bezüglich der Vertretung in einem Steuerverfahren wenden Sie sich während der Geschäftszeiten an Rechtsanwalt Jurij Kutnjak unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 oder per E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si.
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