FAQ

Wann benötigt ein Angeklagter im Strafverfahren einen Rechtsanwalt (Verteidiger)?

Man muss zwischen Strafverfahren unterscheiden, in denen die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend ist (z.B. bei schwereren Straftaten, Freiheitsentzug, Haftsachen usw.) und Verfahren, in denen die Verteidigung nicht obligatorisch ist und der Angeklagte sich selbst verteidigen kann, aber aufgrund der Komplexität des Falles benötigt wird.

Da es für den Angeklagten in komplizierten Fällen schwer sein wird, seine Rechte und Interessen selbst durchzusetzen, ist es sehr empfehlenswert, einen Anwalt zu bevollmächtigen. Wenn der Angeklagte nicht die Mittel für einen Anwalt hat, kann er das Gericht um kostenlose Rechtshilfe bitten.

Die Polizei hat mich mit dem Auto wegen des Verdachts auf eine Verkehrsordnungswidrigkeit angehalten. Kann ein Rechtsanwalt mir helfen, die ausgesprochene Geldbuße für den Verkehrsverstoß zu reduzieren?

In Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Verteidigung durch einen Anwalt in der Regel nicht obligatorisch.

In Ordnungswidrigkeitenverfahren kann der Täter sich selbst verteidigen, aber auch ein Ordnungswidrigkeitenfall kann rechtlich und tatsächlich komplex sein. Insbesondere bei Verkehrsverstößen wird das Gericht oft den tatsächlichen Zustand mit Hilfe eines Verkehrsexperten ermitteln. Es wird notwendig sein, sich zu dem Gutachten zu äußern, mögliche Bemerkungen dazu zu machen, eine Ergänzung oder einen anderen Experten vorzuschlagen usw., all das sind prozessuale Aufgaben, die der Täter schwer selbst erfüllen kann.

Für die erfolgreiche und effektive Durchsetzung prozessualer Rechte mit dem Ziel, eine geringere Strafe oder sogar einen Freispruch zu erreichen, ist daher die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt unumgänglich.

Im Falle eines Freispruchs ist das Gericht bzw. der Staat verpflichtet, dem Täter oder Angeklagten in einem Strafverfahren die Kosten zu erstatten, die ihm durch das Verfahren entstanden sind, einschließlich der Kosten für die Vertretung bzw. Verteidigung durch einen Anwalt.

Für welche Straftaten kann mich ein Anwalt im Strafverfahren verteidigen?

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann Angeklagte in allen Strafverfahren und auch in allen Ordnungswidrigkeitenverfahren verteidigen.

Das bedeutet, in Strafverfahren wegen jeglicher Art von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, in allen Phasen des Verfahrens vom Beginn des vorgerichtlichen Verfahrens bei der Polizei, im Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung, bis zum Verfahren mit ordentlichen (Berufung) und außerordentlichen Rechtsmitteln (z.B. Antrag auf Rechtsschutz), weiterhin auch im Verfahren vor dem Verfassungsgericht der Republik Slowenien und internationalen Gerichten.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann einen Klienten oder Angeklagten bei der Einreichung einer Strafanzeige oder Antrag auf Strafverfolgung, Einspruch gegen die Anklageschrift und z.B. in Verfahren, die sich auf die Vollstreckung einer Strafsanktion beziehen, bei der Einreichung eines Antrags auf alternative Form der Haftstrafe (z.B. für so genannte "Wochenendhaft"), Antrag auf bedingte Entlassung aus der Strafe, sowie in einem Zivilverfahren wegen Einziehung von unrechtmäßig erworbenem Vermögen vertreten.

Rechtsanwalt Jurij Kutnjak bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in allen Phasen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens, von der Verteidigung im Vorfeld des Strafverfahrens bis zum Verfahren mit ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln, für Mandanten im gesamten Gebiet Sloweniens.

Zur Reservierung eines Termins in Bezug auf die Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren rufen Sie Rechtsanwalt Jurij Kutnjak während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si.

Rechtsdokumente

Vollmacht
Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs
Antrag auf gerichtlichen Schutz
Einspruch gegen den Zahlungsbefehl
schriftliche Aussage über den Verstoß

Gesetzgebung:

 

Rechtsprechung:

 

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