Hypothek auf Immobilien

Hypothek zur Sicherung der Zahlung der Forderung des Gläubigers

Eine Hypothek oder ein Pfandrecht auf eine Immobilie wird in das Grundbuch eingetragen, in der Regel auf Grundlage eines Hypothekenvertrags zwischen dem Pfandgeber (Schuldner) und dem Hypothekengläubiger und entsteht mit der Eintragung in das Grundbuch. Die Hypothek dient als dingliche Sicherheit für die Forderung des Hypothekengläubigers, die er gegen den Schuldner hat. Der Pfandgeber kann der Schuldner sein, muss es aber nicht sein. Bei Nichtzahlung der Schuld oder Verzug mit der Zahlung hat der Hypothekengläubiger das Recht, den gerichtlichen Verkauf der Immobilie zu verlangen und die Forderung aus dem erzielten Kaufpreis in einem Vollstreckungsverfahren geltend zu machen, sofern der Vertrag in Form einer direkt vollstreckbaren notariellen Urkunde erstellt wurde.

Wenn der Hypothekenvertrag nicht in Form einer direkt vollstreckbaren notariellen Urkunde erstellt wurde, wird das Recht auf Befriedigung aus der verpfändeten Immobilie zunächst durch eine Hypothekenklage in einem Zivilprozess geltend gemacht und erst danach in einem Vollstreckungsverfahren.

Bei der Erstellung oder Überprüfung eines Hypothekenvertrags, der Eintragung oder Löschung einer Hypothek aus dem Grundbuch, der Einreichung einer Hypothekenklage oder eines Antrags auf Zwangsvollstreckung für die gerichtliche Durchsetzung einer Forderung durch Verkauf einer Immobilie oder Widerspruch gegen einen Vollstreckungsbeschluss, beauftragen Sie einen Anwalt für Immobilienrecht.

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