Nachbarschaftsrecht

Die Regelung der Grenze zwischen Grundstücken: Einvernehmliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren - Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes über die Erfassung von Immobilien

Die Grenze, die durch das Gesetz über die Erfassung von Immobilien definiert wird, stellt die Abgrenzungslinie zwischen benachbarten Grundstücken verschiedener Eigentümer dar und kann entweder im Verwaltungs- oder im gerichtlichen Verfahren (außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren) geregelt werden. Die Grenze kann von den Eigentümern einvernehmlich und friedlich geregelt werden. Wenn sie sich über den Verlauf der Grenze nicht einig sind oder keine Einigung erzielen können und es zu einem Streit zwischen ihnen kommt, ist das Gericht zuständig, um den Verlauf der Grenze zu bestimmen oder die Grenze zu regeln (Grenzstreit).

Wenn Sie rechtliche Unterstützung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Streitigkeiten über die Grenze benötigen, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht, um rechtlichen Rat zu erhalten und stellen Sie sicher, dass er die richtige Wahl für Ihren Fall ist.

Grenzregelung: Verwaltungs- und gerichtliche Verfahren gemäß dem Gesetz über die Erfassung von Immobilien und dem Sachenrechtsgesetz

Die Grenze kann im Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren geregelt werden. Vor Gericht wird die Grenze entweder im außergerichtlichen Verfahren (durch einen Antrag zur Regelung der Grenze) oder im gerichtlichen Verfahren (durch eine Klage zur Regelung der Grenze) geregelt.

Ein gerichtliches Verfahren zur Grenzregelung ist erforderlich, wenn es einen Streit über die Grenzlinie oder den Verlauf der Grenze gibt. Das Gerichtsverfahren wird auf Antrag der berechtigten Person eingeleitet, wenn innerhalb von dreißig Tagen keine Einigung über die Katastergrenze im Verwaltungsverfahren erzielt wurde. Das Gesetz über die Erfassung von Immobilien - ZEN bestimmt, dass, wenn das Gerichtsverfahren zur Regelung der Grenze eingestellt wird oder das Gericht den Antrag auf gerichtliche Feststellung der Grenze ablehnt oder zurückweist, das Verfahren zur Erfassung der festgelegten Grenze fortgesetzt wird und der vorgeschlagene Verlauf der Grenze als festgelegte Grenze erfasst wird.

Ein Eigentümer, der mit dem Verlauf der Grenze nicht einverstanden ist, muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist einen Antrag auf Regelung der Grenze beim zuständigen Gericht einreichen, sonst gilt er als einverstanden mit der vorgeschlagenen Grenze. Mit Einleitung des gerichtlichen Verfahrens zur Regelung der Grenze wird das Verfahren zur Erfassung der festgelegten Grenze beim GURS unterbrochen.

Im gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Regelung der Grenze entscheidet das Gericht bzw. die Behörde über die Grenze als Grundfrage. Das Gericht im außergerichtlichen Verfahren ist nicht an den Ablauf des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde gebunden, die Verwaltungsbehörde - GURS ist jedoch an den Verlauf der Grenze gebunden, wie ihn das Gericht festgestellt hat.

Wenn bereits ein Verfahren zur Regelung der Grenze vor Gericht läuft, ist eine Behandlung des Verlaufs der Grenze im Verwaltungsverfahren nicht (mehr) zulässig, und das vorherige Verwaltungsverfahren stellt auch keine Verfahrensvoraussetzung für die Einreichung eines Antrags auf gerichtliche Feststellung des Verlaufs der Grenze dar.

Obwohl die Behörde im Verwaltungsverfahren den Verlauf der Grenze endgültig festgelegt hat, schließt dies eine gerichtliche Überprüfung des Verlaufs der Grenze nicht aus. In diesem Fall muss der Antragsteller im gerichtlichen Verfahren die Vermutung einer stärkeren Rechtsposition aufgrund des endgültig festgelegten Verlaufs der Grenze in Frage stellen.

Die rechtliche Grundlage für die Regelung der Grenze sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Erfassung von Immobilien - ZEN und die Bestimmungen des Sachenrechtsgesetzes - SPZ.

Wenn Sie im Verfahren zur Regelung der Grenze rechtliche Unterstützung benötigen und die Vertretung durch einen Anwalt für Immobilienrecht, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Jurij Kutnjak für rechtlichen Rat und bevollmächtigen Sie ihn zur Vertretung im Verwaltungs- und gerichtlichen Verfahren.

Gerichtliche Regelung der Grenze: Verfahrensregeln und Bedeutung einer stärkeren Rechtsposition gemäß dem Gesetz über das außergerichtliche Verfahren und dem Sachenrechtsgesetz

Die Verfahrensregeln zur gerichtlichen Regelung der Grenze umfassen die Bestimmungen des Gesetzes über das außergerichtliche Verfahren und die Bestimmungen des Sachenrechtsgesetzes, die festlegen, dass das Gericht die Grenze aufgrund einer stärkeren Rechtsposition und der verbindlichen Vermutung einer stärkeren Rechtsposition aufgrund des endgültig festgelegten Katasterverlaufs regelt.

Wenn der Wert des umstrittenen Grenzbereichs das Doppelte des Werts für die Festlegung eines geringfügigen Streits übersteigt, kann das Gericht die Grenze aufgrund einer stärkeren Rechtsposition nur regeln, wenn der Antragsteller und die Person, gegen die der Antrag gestellt wurde, damit einverstanden sind. Wenn die stärkere Rechtsposition nicht nachgewiesen wird oder keine Einigung im Sinne des vorherigen Absatzes erzielt wird, regelt das Gericht die Grenze nach dem letzten ruhigen Besitz. Wenn der letzte ruhige Besitz nicht festgestellt werden kann, regelt das Gericht die Grenze durch eine faire Bewertung der strittigen Fläche.

Wenn der Wert des umstrittenen Grenzbereichs das Doppelte des Werts für die Festlegung eines geringfügigen Streits übersteigt und der Antragsteller und die Person, gegen die der Antrag gestellt wurde, nicht damit einverstanden sind, dass die Grenze aufgrund einer stärkeren Rechtsposition geregelt wird, kann jeder von ihnen innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft des Beschlusses über die Regelung der Grenze seine stärkere Rechtsposition im gerichtlichen Verfahren geltend machen.

Das Gericht regelt im außergerichtlichen Verfahren zur Grenzregelung die Grenze zwischen den Grundstücken, wenn diese umstritten ist, es sei denn, das Gesetz schließt eine gerichtliche Regelung der Grenze aus.

Eine durch einen Bescheid des GURS, einen Beschluss oder ein Gerichtsurteil geregelte Grenze wird im Kataster eingetragen.

Wenn Sie im Verfahren zur Regelung der Grenze rechtliche Unterstützung von einem Anwalt für Immobilienrecht benötigen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Jurij Kutnjak für rechtlichen Rat und bevollmächtigen Sie ihn zur Vertretung in dem Verfahren.

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