Ratschlag für den Abschluss eines Schenkungsvertrags: Warum ist es wichtig, rechtliche Hilfe von einem Rechtsanwalt bei Abschluss eines Schenkungsvertrags zu suchen?
Mit einem Schenkungsvertrag verpflichtet sich der Schenker, eine Eigentums- oder andere Recht oder auf eine andere Weise auf Kosten seines Vermögens den Beschenkten zu bereichern, und der Beschenkte erklärt, dass er damit einverstanden ist.
Auch der Verzicht auf ein Recht gilt als Schenkungsvertrag, wenn der Verpflichtete damit einverstanden ist.
Ein schriftlicher Schenkungsvertrag wird in der Regel für eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder bewegliche Sachen von höherem Wert (z.B. ein persönliches Fahrzeug, Schmuck) abgeschlossen.
Der Schenker muss die Sache oder das Recht dem Beschenkten bei Abschluss des Vertrags so übergeben, dass der Beschenkte damit frei verfügen kann, sonst muss der Schenkungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Wenn der Schenkungsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde (mündliche Schenkungsversprechen), kann der Beschenkte dessen Erfüllung nicht einklagen.
Wenn Sie eine Frage haben oder rechtliche Hilfe bei Abschluss eines Schenkungsvertrags benötigen, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen einen Entwurf des Schenkungsvertrags erstellt.
Wann soll man einen Schenkungsvertrag abschließen?
Es wird empfohlen, dass die Parteien vor Abschluss eines Schenkungsvertrags mit rechtlicher Unterstützung eines Experten - eines Rechtsanwalts - sich zunächst fragen und entscheiden, ob sie wirklich nur einen Schenkungsvertrag abschließen wollen, oder ob sie mit dem Abschluss des Geschäfts vielleicht noch einen anderen Zweck verfolgen (nicht nur den Schenkungszweck), z.B. ob sie nur eine unentgeltliche Übertragung des Eigentumsrechts des Schenkers auf den Beschenkten wünschen oder ob sie einen Vertrag im Rahmen der Vermögensteilung für den Todesfall abschließen, ob sie bei Abschluss die Ansprüche möglicher gesetzlicher Erben des Schenkers berücksichtigen müssen, ob es Forderungen von Dritten auf Rückerstattung des Wertes von Investitionen in die Immobilie gibt usw. Alle diese (und andere) Umstände sind wichtig bei der Auswahl der geeigneten Art des Vertrags, auch weil diese die Grundlage für die spätere Anfechtung der Gültigkeit des Schenkungsvertrags sein können.
Dabei könnten die Parteien zum Beispiel feststellen, dass ihr wahrer Wille besser in Form eines Schenkungsvertrags für den Todesfall, eines Übergabevertrags, eines Vertrags über lebenslange Versorgung, eines Vertrags über den Unterhalt usw. ausgedrückt wäre.
Wenn Sie nicht wissen, welcher Vertrag in Ihrem Fall am besten geeignet wäre, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Jurij Kutnjak, der Sie bei der Erstellung des am besten geeigneten Vertrags beraten wird.
Abschluss eines Schenkungsvertrags für eine Immobilie: Verfahren, Rechte und Pflichten
Ein Schenkungsvertrag für eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück usw. (eine Immobilie) ist ein Vertrag, der schriftlich abgeschlossen werden muss und dessen Zweck die unentgeltliche Übertragung des Eigentumsrechts auf den Beschenkten ist (Schenkungszweck). Der Beschenkte erwirbt das Eigentumsrecht nicht bereits mit Unterzeichnung des Vertrags, sondern erst mit der Eintragung ins Grundbuch. Da für die Eintragung ins Grundbuch eine Grundbuchzulassung (Intabulationsklausel) erforderlich ist, wird empfohlen, dass diese bereits im Schenkungsvertrag enthalten ist, falls nicht, sollten die Parteien im Schenkungsvertrag genau die Bedingungen festlegen, unter denen der Schenker dem Beschenkten ein Dokument mit der Grundbuchzulassung ausstellt. Für die Eintragung ins Grundbuch ist es unbedingt erforderlich, dass die Unterschrift des Schenkers auf der Zulassung notariell beglaubigt ist.
Wenn aus dem Grundbuch hervorgeht, dass die Immobilie belastet ist (z.B. mit einer Hypothek, Dienstbarkeiten), erwirbt der Beschenkte zusammen mit dem Eigentumsrecht auch diese Belastungen. Bevor Sie einen Schenkungsvertrag abschließen, besorgen Sie sich einen Grundbuchauszug oder beauftragen Sie einen Rechtsanwalt damit und vergewissern Sie sich zunächst über die rechtliche Situation der Immobilie.
Für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch ist eine Bescheinigung über die beabsichtigte Nutzung erforderlich. Besorgen Sie sich diese schon vor der Unterzeichnung des Schenkungsvertrags. Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn das Geschenk eine Wohnung oder einen separaten Teil des Gebäudes betrifft.
Bei einem Schenkungsvertrag, dessen Gegenstand ein landwirtschaftliches Grundstück ist, ist eine Genehmigung des Verwaltungsorgans für die Beurkundung der Unterschrift nicht erforderlich, jedoch muss eine Bescheinigung des Verwaltungsorgans vorgelegt werden, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist.
Nachdem Sie alle notwendigen Bescheinigungen gesammelt, den Vertrag unterzeichnet, die mögliche Steuer bezahlt, die Unterschrift des Schenkers auf dem Vertrag beglaubigt haben, bleibt nur noch die Eintragung ins Grundbuch.
Wenn Sie keine Zeit mit dem mühsamen Sammeln von Bescheinigungen und Dokumenten verbringen möchten und rechtliche Hilfe von einem Rechtsanwalt beim Abschluss eines Schenkungsvertrags, beim Verfahren mit dem FURS und bei der Eintragung ins Grundbuch wünschen, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der für Sie die Bescheinigungen sammelt und Ihnen einen Schenkungsvertrag vorbereitet.
Rücktritt von einem Schenkungsvertrag: Gründe und rechtliche Folgen
Ein Schenkungsvertrag kann aus gesetzlichen Gründen oder aus Gründen, die im Schenkungsvertrag festgelegt sind, zurückgetreten werden.
Nach dem Gesetz kann ein Schenkungsvertrag aus folgenden Gründen gekündigt werden:
- Rücktritt von einem Schenkungsvertrag aufgrund von Not:
Der Schenker kann den Schenkungsvertrag kündigen, wenn er nach Abschluss des Vertrags in eine Situation gerät, in der seine Existenz gefährdet ist. Die finanzielle Not darf nicht nur drohen, sondern muss tatsächlich vorhanden sein, d.h. sie muss so sein, dass der Schenker nicht genug Mittel hat, um sich selbst oder Personen zu versorgen, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist.
Ein Rücktritt aus diesem Grund ist nicht möglich, wenn der Beschenkte dadurch in eine Situation gerät, in der seine Existenz gefährdet wäre.
Der Beschenkte ist verpflichtet, dem Schenker die erhaltene Sache oder einen anderen Gegenstand des Geschenks zurückzugeben. Der Beschenkte hat jedoch auch die Möglichkeit, in diesem Fall das erhaltene Geschenk nicht zurückzugeben, sondern es zu behalten und dem Schenker andere Mittel zur Verfügung zu stellen, die ihm das Überleben ermöglichen.
- Rücktritt von einem Schenkungsvertrag aufgrund von grober Undankbarkeit:
Wenn sich der Beschenkte nach Abschluss des Vertrags dem Schenker oder seinen nahen Verwandten gegenüber so verhält, dass es gegen die grundlegenden moralischen Prinzipien verstoßen würde, wenn der Beschenkte das erhaltene Geschenk behalten dürfte.
Dies betrifft Fälle, in denen der Beschenkte schwer gegen den Schenker oder seine nahestehenden Personen verstoßen hat. Ein Rücktritt aus diesem Grund kommt nur in Betracht, wenn der Schenker eine natürliche Person ist, nicht jedoch, wenn der Schenker eine juristische Person ist.
Bei diesem Grund für den Rücktritt ist das Recht zum Rücktritt von einem Schenkungsvertrag erblich. Der Vertrag kann auch vom Erben des Schenkers gekündigt werden. Ein Rücktritt ist auch gegen den Erben des Beschenkten möglich.
- Rücktritt von einem Schenkungsvertrag aufgrund von später geborenen Kindern:
Der Schenker kann den Schenkungsvertrag kündigen, wenn er nach Abschluss ein Kind bekommt und zuvor keine Kinder hatte.
Der Schenker kann auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichten, eine Vereinbarung zur Aufgabe des Rücktrittsrechts ist null und nichtig.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmter Schenkungsvertrag gekündigt werden kann und aus welchen Gründen, kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak, der Ihnen bei Ihrem Fall beraten wird.
Frist für den Rücktritt von einem Schenkungsvertrag
Frist für den Rücktritt von einem Geschenk: Der Schenker kann das Geschenk innerhalb von 1 Jahr ab dem Tag, an dem er von dem Grund für den Rücktritt erfahren hat, zurückziehen.
Wenn Sie einen Schenkungsvertrag kündigen möchten und nicht sicher sind, ob die Gründe für den Rücktritt vorliegen, kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak für rechtliche Beratung und Vertretung im Verfahren zur Rückgabe des Geschenks.
Wann kann ein Schenkungsvertrag aufgehoben werden?
Ein Schenkungsvertrag kann aus verschiedenen Gründen ungültig sein. Vielleicht wollten die Parteien damit einen unzulässigen Zweck erreichen (z.B. Schädigung von Gläubigern, verdeckte Beeinträchtigung von Pflichtteilsberechtigten), oder vielleicht war der Schenker aus gesundheitlichen Gründen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Schenkungsvertrags eingeschränkt geschäftsfähig oder sogar geschäftsunfähig.
Einige Umstände oder Fehler können so schwerwiegend sein, dass der Schenkungsvertrag wegen ihnen nichtig (absolut ungültig) ist, wegen anderen kann er z.B. nur anfechtbar sein, d.h. er gilt so lange, bis das Gericht ihn aufhebt.
Im Streitfall müssen die Gründe für die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit in einem Gerichtsverfahren durch Klage geltend gemacht werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein bestimmter Schenkungsvertrag ungültig ist und ob Gründe für seine Nichtigkeit oder nur Anfechtbarkeit vorliegen, kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak für eine rechtliche Beratung und überzeugen Sie sich, warum er die richtige Wahl für Ihren Fall ist.
Können die Erben nach dem Tod des Schenkers die Aufhebung des Schenkungsvertrags verlangen?
Wenn das Erbe nicht ausreicht, um die Pflichtteilsberechtigten zu befriedigen, d.h. wenn es zu einer Beeinträchtigung der Pflichtteilsberechtigten kommt, können diese die Aufhebung des Schenkungsvertrags verlangen und die Rückgabe des Geschenks in das Erbe, und zwar in dem Wert, der zur Beseitigung der Beeinträchtigung der Pflichtteilsberechtigten notwendig ist.
Die Pflichtteilsberechtigten können die Rückgabe des Geschenks (Aufhebung des Schenkungsvertrags) vom gesetzlichen Erben verlangen, unabhängig davon, wann das Geschenk gemacht wurde. Von anderen Personen können die Pflichtteilsberechtigten nur die Rückgabe eines Geschenks verlangen, das in dem letzten Jahr des Lebens des Schenkers gemacht wurde.
Geschenke werden bei Beeinträchtigung des Pflichtteils in umgekehrter Reihenfolge, beginnend mit dem letzten Geschenk, zurückgegeben. Gleichzeitig gemachte Geschenke werden anteilig zurückgegeben.
Wenn Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts bei der Vertretung in Erbschaftsangelegenheiten und bei der Aufhebung von Geschenken aufgrund der Beseitigung einer Pflichtteilsbeeinträchtigung benötigen, kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak und überzeugen Sie sich, warum er die richtige Wahl für Ihren Fall ist.
Schenkungsvertrag zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern
Ehepartner und Lebenspartner können alle Rechtsgeschäfte miteinander abschließen, die sie auch mit anderen Personen abschließen können. Nach den Bestimmungen des Familienrechts müssen Verträge, die sie hinsichtlich ihrer Vermögensrechte und -pflichten miteinander abschließen, in Form einer notariellen Urkunde geschlossen werden. Eine Ausnahme gilt für übliche kleinere Geschenke.
Die Voraussetzung für die Gültigkeit von Verträgen, mit denen Ehepartner oder Lebenspartner ihre vermögensrechtlichen Beziehungen regeln, ist daher der Abschluss des Vertrages in der vorgeschriebenen Form einer notariellen Urkunde.
Eine Besonderheit des Schenkungsvertrags zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern gilt auch im Falle einer Scheidung und Annullierung der Ehe. Geschenke, die vor oder während der Ehe oder Partnerschaft gegeben wurden, müssen in diesem Fall zurückgegeben werden. Geschenke müssen nicht zurückgegeben werden, wenn es sich um übliche kleinere Geschenke handelt, die dem Vermögensstand der Ehepartner entsprechen, oder wenn die Ehepartner oder Partner dies in einer Vereinbarung in Form einer notariellen Urkunde vereinbart haben.
Die Geschenke müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie zum Zeitpunkt der Klageeinreichung waren. Wenn sie entfremdet wurden, muss der Geldwert oder der Gegenstand, der dafür erhalten wurde, zurückgegeben werden.
Für rechtliche Beratung und Vertragserstellung zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt und er wird Ihnen bei der Ausarbeitung des entsprechenden Vertrages beraten.
Schenkungsvertrag zwischen Eltern und Kindern
Schenkungsverträge zwischen Eltern und Kindern müssen nicht in einer besonderen Form abgeschlossen werden, es sei denn, es handelt sich um ein Versprechen eines Geschenks oder das Geschenk ist eine Immobilie. In diesem Fall genügt die schriftliche Form, es ist jedoch keine notarielle Beurkundung erforderlich.
Wenn der Beschenkte minderjährig ist und daher keine volle Geschäftsfähigkeit hat, bestimmt das Gesetz, wer den minderjährigen Beschenkten bei Abschluss des Vertrages vertreten kann und wann die Genehmigung des zuständigen Sozialzentrums erforderlich ist. Beides hat Auswirkungen auf die Gültigkeit des Schenkungsvertrages und stellt bei Immobilien eine Voraussetzung für die Eintragung des Eigentumsrechts des Beschenkten ins Grundbuch dar.
Bei Abschluss eines Schenkungsvertrages zwischen Eltern und Kindern und zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern (also mit Beschenkten, die beim Erben nach dem Schenker den Status von gesetzlichen, notwendigen Erben haben werden) müssen auch die rechtlichen Auswirkungen auf das Erbrecht bzw. erbrechtliche Beziehungen und Ansprüche berücksichtigt werden.
Wenn es mehrere Erben gibt, können diese verlangen, dass das Geschenk an einen bestimmten Erben auf seinen Erbteil angerechnet wird. Im Falle der Beeinträchtigung eines notwendigen Erben können notwendige Erben sogar die Rückgabe des Geschenks in die Erbmasse und die Annullierung des Schenkungsvertrags verlangen.
Für rechtliche Beratung und Vertragserstellung zwischen Eltern und Kindern wenden Sie sich an den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak für Beratung und Vertragserstellung in der vorgeschriebenen Form und mit dem gewünschten Inhalt.
Schenkungsvertrag für landwirtschaftliches Grundstück
Die unentgeltliche Verfügung über landwirtschaftliches Land, Wald, Bauernhof ist gesetzlich nur auf einen gesetzlichen Kreis von Beschenkten beschränkt, die nur sein können:
- Ehepartner oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Brüder bzw. Schwestern, Neffen bzw. Nichten und Enkel bzw. Enkelinnen;
- Schwiegersohn, Schwiegertochter bzw. Lebenspartner der Kinder, wenn sie Mitglieder des gleichen Bauernhofes sind;
- Betriebsführer, der Betriebsführer eines Bauernhofes ist, der Mittel aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums als junger Bauernhofübernehmer erhalten hat und seit der Übernahme des Bauernhofes nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind;
- lokale Gemeinschaft oder Staat.
Der Betriebsführer kann nur den ganzen (Miteigentums-) Anteil an landwirtschaftlichem Land, Wald oder Bauernhof geschenkt werden, da der (Miteigentums-) Anteil des Schenkers nicht geteilt werden darf.
Für geschützte Bauernhöfe gelten nach dem Gesetz über die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe noch strengere Regeln. Ein geschützter Bauernhof darf nicht geteilt werden, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen (z.B. Vergrößerung oder Abrundung des bestehenden geschützten Bauernhofs, Gründung eines neuen geschützten Bauernhofs, wenn Bauland entfremdet wird usw.).
Das Verfahren mit Veröffentlichung des Schenkungsangebots bei der Verwaltungsbehörde ist nicht erforderlich und daher auch keine Genehmigung des Rechtsgeschäfts, es sei denn, das Geschenk ist ein geschützter Bauernhof. In diesem Fall ist die Genehmigung des Rechtsgeschäfts von der Verwaltungsbehörde erforderlich, die das Geschäft bzw. den Schenkungsvertrag genehmigt, sofern die genannten gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Auf dem Schenkungsvertrag bzw. dem grundbuchrechtlichen Genehmigungsschein, der nach Zahlung der eventuell anfallenden Steuer (auf Erbschaften und Schenkungen, Kapitalgewinnsteuer) von de, Finanzamt (FURS) bestätigt wird, ist die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Schenkers und für die Übertragung bzw. Erlangung des Eigentumsrechts noch die Eintragung in das Grundbuch erforderlich.
Für rechtliche Beratung und Vertragserstellung für einen Schenkungsvertrag für landwirtschaftliches Land, Wald oder geschützten Bauernhof wenden Sie sich an den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak, der Ihnen beraten wird, wie Sie bei dem Abschluss eines Schenkungsvertrags vorgehen sollten.
Steuerliche Behandlung von Geschenken
Bei der Besteuerung von Geschenken, die an natürliche Personen vergeben werden, ist es von entscheidender Bedeutung, wer der Schenkende und der Beschenkte ist und wie hoch der Wert des Geschenks ist. Der Beschenkte kann für die Einkommenssteuer oder für die Erbschafts- und Schenkungssteuer haftbar sein.
Für genauere Informationen klicken Sie auf (Link zu Rechtsbereich Steuerrecht, steuerliche Behandlung von Geschenken) oder kontaktieren Sie Rechtsanwalt Jurij Kutnjak per Telefon oder E-Mail.