Trennung: Übertragung der Kinderbetreuung, Erziehung und Versorgung, Festlegung des Unterhalts und der Kontakte

Wenn Eltern nicht mehr zusammenleben oder beabsichtigen, nicht mehr zusammenzuleben, wie es bei Scheidungen oder Trennungen der Fall ist, müssen sie sich über die Betreuung und Erziehung ihrer gemeinsamen Kinder, die Festlegung von Kontakten und Unterhalt einigen.

Wenn sie bei einer Trennung keine gemeinsame Lösung finden, kann ihnen das Sozialzentrum bei der Gestaltung einer Vereinbarung helfen, oder sie können auch Mediatoren ihrer Wahl hinzuziehen. Wenn die Eltern eine Vereinbarung über die Betreuung und Erziehung der Kinder, die Festlegung von Kontakten und Unterhalt treffen, können sie den Abschluss einer gerichtlichen Vereinbarung oder Vergleich vorschlagen. Wenn das Gericht jedoch feststellt, dass die Vereinbarung nicht im Interesse der Kinder ist, lehnt es den Vorschlag ab. In Fällen, in denen sich die Eltern nicht einigen können, trifft das Gericht die Entscheidung. Den Antrag können sie selbst beim Gericht einreichen oder mit Hilfe eines Anwalts. Das Gericht kann eine neue Entscheidung über die Betreuung und Erziehung des Kindes, die Festlegung von Kontakten oder Unterhalt treffen, wenn sich die Umstände ändern und dies im Interesse des Kindes erforderlich ist.

Betreuung und Erziehung des Kindes

Das Kind kann auf der Grundlage einer Vereinbarung der Eltern oder einer Entscheidung des Gerichts in die gemeinsame Betreuung und Erziehung beider Elternteile oder in die Betreuung und Erziehung eines Elternteils gegeben werden. Bei Entscheidungen über Fragen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes haben, müssen die Eltern, wenn das Kind nicht beiden zur Betreuung und Erziehung anvertraut ist, im Einvernehmen und im Interesse des Kindes handeln, worauf das Gericht im Verfahren von Amts wegen achtet.

Kontakte

Das Kind hat das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern und ebenso haben beide Eltern das Recht auf Kontakt zum Kind. Die Kontakte sollen im Interesse des Kindes gestaltet werden. Das Kind hat auch das Recht auf Kontakt zu anderen Personen, mit denen es familiär verbunden und persönlich verbunden ist, es sei denn, dies steht im Widerspruch zum Interesse des Kindes.

Unterhalt

Die Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern ist im Familienrecht geregelt. Eltern müssen ihre Kinder bis zur Volljährigkeit unterstützen, nach der Volljährigkeit besteht eine Unterhaltspflicht unter der Bedingung einer regelmäßigen Schulbildung oder eines Studiums.

Festlegung des Unterhalts

Eltern, die nicht zusammenleben oder nicht mehr zusammenleben werden, müssen sich auf die Unterstützung ihrer gemeinsamen Kinder einigen und dabei besonders auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder achten. Wenn die Eltern sich nicht über die Unterhaltspflicht und die Höhe des Unterhalts einigen können, entscheidet das Gericht in einem nicht streitigen Verfahren darüber.

Durchsetzung des Unterhalts im Vollstreckungsverfahren

Wenn der Schuldner seine Unterhaltspflichten gemäß der Vollstreckungsanordnung (Urteil, Gerichtsbeschluss, vollstreckbare notarielle Urkunde, zusammen mit der Mitteilung über die Anpassung des Unterhalts) nicht freiwillig erfüllt, kann der Gläubiger (in diesem Fall das Kind oder der Elternteil, dem das Kind zur Betreuung und Erziehung anvertraut wurde, als dessen gesetzlicher Vertreter) beim Gericht einen Antrag auf Vollstreckung selbst einreichen oder durch einen Familienrecht- oder Scheidungsanwalt.

Das Gericht kann die Vollstreckung auf das Gehalt, die Rente oder andere regelmäßige Geldleistungen des Schuldners oder auf sein Vermögen anordnen. Die Pfändung des Gehalts, der Rente oder anderer regelmäßiger Geldleistungen des Schuldners ist durch ein Gesetz begrenzt, das einen Teil der Einkünfte des Schuldners vor der Pfändung schützt, damit der Schuldner und seine Familie nicht in zu große finanzielle Not geraten.

Mediation

Wenn sich die Eltern nicht selbst über Fragen der Kinderbetreuung und Erziehung, Kontakte und Unterhalt einigen können, können sie die Hilfe eines Mediators in Anspruch nehmen. Ein Mediator ist eine unparteiische Person, die den Eltern hilft, Lösungen zu finden, die im besten Interesse ihrer Kinder sind. Die Mediation ist ein Prozess, der in der Regel schneller, weniger stressig und kostengünstiger ist als ein Gerichtsverfahren. Sie ermöglicht den Eltern auch, mehr Kontrolle über die Entscheidungen zu behalten, die ihre Kinder betreffen.

Vereinbarung über die Kinderbetreuung und Erziehung, Kontaktfestlegung und Unterhalt

Die Eltern können den Abschluss einer gerichtlichen Vereinbarung vorschlagen, wenn sie sich über die Betreuung und Erziehung der Kinder, die Festlegung von Kontakten und den Unterhalt einigen. Das Gericht wird den Vorschlag ablehnen, wenn es feststellt, dass die Vereinbarung nicht im Interesse der Kinder ist.

Gerichtliche Entscheidung

Wenn die Eltern sich nicht einigen können, wird das Gericht über Fragen der Kinderbetreuung und Erziehung, der Kontaktfestlegung und des Unterhalts entscheiden. Das Gericht kann auch eine neue Entscheidung zu diesen Fragen treffen, wenn sich die Umstände ändern und das Interesse des Kindes eine solche Änderung erfordert.

Bei der Entscheidungsfindung wird das Gericht immer und vorrangig die Interessen und das Wohl des Kindes berücksichtigen, dann erst alle anderen Umstände des Falles.

Um einen Termin in Bezug auf Trennung oder Scheidung zu vereinbaren, rufen Sie den RA Jurij Kutnjak während der Arbeitszeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si.

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