Ein Pfandrecht auf einer Immobilie, auch Hypothek genannt, ist kein Hindernis für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie und endet nicht mit dem Wechsel des Eigentums, sondern wird zusammen mit dem Eigentumsrecht übertragen.
Wenn Sie eine mit Hypothek belastete Immobilie kaufen und nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Löschung durch Tilgung der Forderung des Pfandgläubigers), erwerben Sie zusammen mit dem Eigentumsrecht auch die Belastung der Immobilie mit der Hypothek, d.h. der Käufer erwirbt die Stellung des Pfandgebers. Mit dem Wert der gekauften Immobilie haftet er für die mit der Hypothek gesicherte Schuld. Er ist der "Gefahr" einer Hypothekenklage oder einem Zwangsvollstreckungsverfahren mit erzwungener Beitreibung der gesicherten Forderung (und dem Verkauf der verpfändeten Immobilie bei einer öffentlichen Auktion) ausgesetzt.
Es ist daher ratsam, einen Kaufvertrag abzuschließen, mit dem Sie eine Immobilie ohne Lasten oder Hypotheken erwerben, was in der Regel bedeutet, dass die Schulden des Verkäufers (in der Regel an die Bank) vor oder während des Verkaufs getilgt und die Hypothek aus dem Grundbuch gelöscht werden müssen. Dies kann zum Beispiel erreicht werden, indem der Verkäufer den Restbetrag der mit der Hypothek gesicherten Schulden aus seinen Ersparnissen tilgt oder der Restbetrag mit dem Erlös aus dem Verkauf der Immobilie getilgt wird, wobei nach der Abrechnung der Bank ein Teil des Kaufpreises, der dem Betrag der Schuld entspricht, zur Tilgung des Kredits an die Bank gezahlt wird (die dabei eine Löschungsanweisung oder eine Erlaubnis zur Löschung der Hypothek aus dem Grundbuch ausstellt), und der Restbetrag an den Verkäufer.
Eine Möglichkeit, aber nicht häufig, ist die Vereinbarung mit der Gläubigerbank über die Übernahme des Kredits. Der Käufer kauft die mit Hypothek belastete Immobilie, schließt mit der Bank eine Vereinbarung über die Übernahme der Kreditverpflichtung ab und zahlt selbst die Verpflichtungen aus dem übernommenen Darlehen (Kredit).
Beim Verkauf oder Kauf einer mit Hypothek belasteten Immobilie sollten Sie sich zunächst darüber informieren, ob die Forderung des Gläubigers beglichen ist oder in welcher Höhe sie nicht beglichen ist. Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um einen geeigneten Kaufvertrag abzuschließen, durch den Sie eine unbelastete Immobilie erwerben können.