Kaufvertrag für Immobilien in Slowenien - Bestimmungen, Eintragungsverfahren und Erwerb des Eigentumsrechts
Der Kaufvertrag ist eine Art entgeltliches Rechtsgeschäft, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, das Grundstück an den Käufer zu übergeben, so dass dieser das Eigentumsrecht erwirbt, und der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen.
Der Kaufvertrag für Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke, landwirtschaftliches Land, Garagen, Miteigentumsanteile usw.) stellt den Rechtstitel dar, d.h. die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, einen Kaufvertrag abzuschließen, enthält Bestimmungen über die Höhe des Kaufpreises, die Frist für die Zahlung des Kaufpreises, die Übergabe bzw. Übernahme des Besitzes und andere Bestimmungen. Er muss schriftlich abgeschlossen werden, in bestimmten Fällen sogar in Form einer notariellen Urkunde (z.B. beim Verkauf nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern - ZVKSES).
Für die Umschreibung des Eigentumsrechts im Grundbuch (und damit überhaupt den Erwerb des Eigentumsrechts) ist eine grundbuchrechtliche Genehmigung, d.h. eine Intabulationsklausel mit notariell beglaubigter Unterschrift des Verkäufers, unbedingt erforderlich.
Wenn die Unterschrift des Verkäufers von einem Notar im Ausland beglaubigt wurde, ist auch eine sogenannte Apostille oder Bestätigung der Echtheit der Unterschrift erforderlich, die von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes der Urkunde vorgenommen wird und sich nicht auf den Inhalt der Urkunde selbst bezieht. Voraussetzung für die Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers ist die Anmeldung bzw. Ankündigung zur Steuerbemessung und die Zahlung der Steuer. Es müssen auch etwaige gesetzliche und vertragliche Verkaufsbeschränkungen beachtet werden, z.B. Vorkaufsberechtigte (z.B. die Gemeinde, die Republik Slowenien) mit Vorrecht auf Kauf zu denselben Bedingungen, gesetzliche Beschränkungen für bestimmte Arten von Immobilien usw.
Um das Eigentumsrecht an einer Immobilie aufgrund eines Kaufvertrags (und Schenkungsvertrags) zu erwerben, ist die Eintragung des Eigentumserwerbs im Grundbuch unbedingt erforderlich.
Es ist wichtig, dass der Vertrag bei Immobiliengeschäften von einem Rechtsexperten erstellt wird, daher sollten Sie die Vertragserstellung einem Rechtsanwalt anvertrauen. Auf diese Weise vermeiden Sie alle Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien.