Besondere Formvorschriften bei Verträgen: Bedeutung und Anforderungen für die Erstellung einer notariellen Urkunde
Einige Vertragstypen erfordern gemäß den Gesetzen eine besondere Form, um die Interessen der Vertragsparteien und des Rechtsverkehrs zu schützen. Für diese Verträge ist festgelegt, dass sie in Form einer notariellen Urkunde geschlossen werden müssen.
Ein Vertrag, der die vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt, ist ungültig. Der Vertrag kann auch von einem Anwalt erstellt und dann vom Notar in Form einer notariellen Urkunde bestätigt werden.
Die folgenden Rechtsgeschäfte müssen in Form einer notariellen Urkunde geschlossen werden:
- - Verträge zur Regelung des Vermögensverhältnisses zwischen Ehepartnern und außerehelichen Partnern,
- - Verträge über die Verfügung über das Vermögen von Personen, denen die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde,
- - Vereinbarungen zur Ausschlagung einer nicht angetretenen Erbschaft,
- - Andere Rechtsgeschäfte, für die das Gesetz vorschreibt, dass sie in Form einer notariellen Urkunde geschlossen werden müssen, z.B. Verträge über lebenslange Unterhaltsleistungen, Übergabeverträge, Nutzungsverträge, Schenkungsverträge im Todesfall, Verträge über die Übertragung des Geschäftsbetriebs einer Einzelfirma auf andere Personen, Verträge über Fusion, Verschmelzung, Aufspaltung von Gesellschaften.
Für Rechtsberatung und Vertretung bei Abschluss eines Vertrags, der in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen werden muss, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Er wird Sie bei der Auswahl des richtigen Vertragstyps beraten, einen Vertragsentwurf erstellen und Ihnen bei der Auswahl eines Notars nach Ihren Wünschen helfen.