Vertrag über Leibrente und Leibzinsvertrag

Bedeutung und Bedingungen für die Gültigkeit

Im Gegensatz zum Schenkungsvertrag und zum typischen Übergabevertrag entsteht aufgrund des Leibrentenvertrages ein gegenseitiges Schuldverhältnis zwischen den Parteien. Beide Parteien sind gleichzeitig Schuldner und Gläubiger.

Die Verträge müssen in Form einer notariellen Urkunde abgeschlossen werden, sonst sind sie ungültig. Den Vertragsentwurf erstellt ein Anwalt und legt ihn dem Notar zur Bestätigung in Form einer notariellen Urkunde vor.

Der Leibrentenvertrag ist ein Vertrag mit bestimmten erbrechtlichen Elementen und ist ein aleatorischer Vertrag. Das bedeutet, dass er für den Versorger ein gewisses Vermögensrisiko darstellt. Bei Vertragsabschluss weiß der Versorger nicht, ob er die Unterhaltsverpflichtung, die er durch den Vertrag übernommen hat, tatsächlich erfüllen muss oder nicht und in welchem Umfang (z. B. wie lange er den Unterhaltspflichtigen versorgen muss)?

Der Umfang der Leistungen und Dienstleistungen kann sich erheblich ändern, abhängig von den Veränderungen des Gesundheitszustands des Versorgten. Auf den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen des Versorgers können auch andere unvorhersehbare Umstände Einfluss haben. Aus diesen Gründen ist bei einem aleatorischen Vertrag die Gleichwertigkeit der Leistungen nicht wichtig und der Vertrag kann im Erbschaftsverfahren aus diesem Grund nicht wegen Ungleichwertigkeit der Leistungen angefochten werden.

Mit dem Leibzinsvertrag überträgt der Eigentümer sein Eigentum während seines Lebens ganz oder teilweise auf eine andere Person, die nicht unbedingt verwandt sein muss. Von ihr behält er sich das lebenslange Wohnrecht sowie die Pflege, Versorgung und Hilfe im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit vor. Der Vertrag kann als entgeltliches Rechtsgeschäft angesehen werden, weil der Übernehmer mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Leibzinsnehmer das Vermögen "bezahlt", dass er von ihm erhält. Das Vermögen gehört nicht zur Erbschaft des Leibzinsnehmers und seine Erben können aus diesem Vermögen keinen Pflichtteil verlangen.

Der Leibrentenvertrag ähnelt inhaltlich stark dem Leibzinsvertrag, mit dem Unterschied, dass der Übernehmer (Versorger) erst nach dem Tod des Versorgten Eigentümer des Vermögens wird.

Ungültigkeit wegen Schädigung der Gläubiger und Benachteiligung der Pflichtteile

Es sind nicht seltene Fälle, in denen die Vertragsparteien mit dem Leibzinsvertrag oder dem Leibrentenvertrag nicht nur den Zweck verfolgen, dem der Vertrag dient, sondern auch andere, möglicherweise unzulässige Zwecke.

Sie können dies zum Beispiel tun, um den Leibzinsnehmer ohne pfändbares Vermögen zu lassen und/oder den Wunsch, einen bestimmten Pflichterben auszuschließen oder ihm das Erben vollständig zu verwehren.

Die Anfechtung des Vertrages und der Nachweis eines unzulässigen Zwecks bei einem Leibzins- oder Leibrentenvertrag sind äußerst schwierig und zeitaufwändig, was ein zusätzlicher Anreiz für die Vermischung verschiedener Vertragszwecke sein kann.

Für detailliertere Informationen über den Leibrentenvertrag und Leibzinsvertrag lesen Sie bitte die folgenden Beiträge, Fragen und Antworten.

Für eine Terminvereinbarung in Bezug auf Erbrecht und Vertretung in Nachlassverfahren rufen Sie den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@odvetnik-kutnjak.si.

Rechtsdokumente:

e-Formulare
Vollmacht zur Vertretung
Testament, Widerruf des Testaments, Erklärung der Erbunwürdigkeit, Verzicht auf Erbschaft, Antrag auf Ausstellung eines europäischen Erbscheins

Gesetzgebung:

 

Rechtsprechung:

Back to top