Vollmacht für den Immobilienverkauf - rechtliche Anforderungen und Verfahren

Der Abschluss eines Kaufvertrags für eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück kann durch eine spezielle Vollmacht einem Rechtsanwalt übertragen werden (z.B., wenn Sie sich längere Zeit oder dauerhaft im Ausland aufhalten). Der Rechtsanwalt wird den Vertrag in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung abschließen, in Übereinstimmung mit dem Mandatsverhältnis und der speziellen Vollmacht, mit der gleichen rechtlichen Wirkung, als ob Sie den Vertrag selbst unterschrien hätten.

Da das Recht im Immobilienverkehr insbesondere die Sicherheit des Rechtsverkehrs betont, sind für die Vollmacht zum Verkauf einer Immobilie zusätzliche inhaltliche und formelle Anforderungen vorgeschrieben.

Nach den Bestimmungen des Notargesetzes muss die Vollmacht zur Durchführung einer Rechtshandlung, deren Gegenstand eine Immobilie ist, folgende Angaben enthalten:

  • dass der Anwalt berechtigt ist, einen Kaufvertrag für die Immobilie abzuschließen, die mit den Angaben aus dem Grundbuch gekennzeichnet sein muss,
  • in der Vollmacht muss mindestens der niedrigste Preis festgelegt sein, zu dem der Rechtsanwalt die Immobilie verkaufen kann,
  • die Verpflichtung des Rechtsanwalts, den Vollmachtgeber vorab über die Geschäfte zu informieren, die er im Rahmen der Vollmacht abschließen wird.

 

Die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht muss notariell beglaubigt sein! Wenn Sie im Ausland leben oder sich dort längere Zeit aufhalten, können Sie die Beglaubigung auch im Ausland vornehmen lassen (in der Regel wird dafür ein Notar zuständig sein). Der beglaubigten Vollmacht muss in diesem Fall eine Bestätigung über die Echtheit der Unterschrift, die Funktion des Unterzeichners des Dokuments und das Siegel oder Stempel auf dem Dokument der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Dokuments (sog. Apostille) beigefügt werden.

Wenn Sie im Ausland leben oder sich dort aufhalten und eine Wohnung, ein Haus oder ein Grundstück in Slowenien mit Hilfe eines Rechtsanwalts verkaufen möchten, können Sie dies mit einer speziellen Vollmacht tun. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Jurij Kutnjak aus Maribor, Slowenien und er wird Ihnen die entsprechende Vollmacht für den Immobilienverkauf zur Verfügung stellen, deren Unterschrift Sie auch bei einem Notar im Land, in dem Sie sich aufhalten oder leben, beglaubigen lassen können.

Die Vollmacht muss in slowenischer Sprache oder auch in einer Fremdsprache verfasst sein, wenn ihr eine beglaubigte Übersetzung eines Übersetzers für die slowenische Sprache beigefügt ist.

Ein obligatorischer Anhang zur Vollmacht ist auch die sog. Apostille - eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Funktion des Unterzeichners des Dokuments und des Siegels oder Stempels auf dem Dokument. Diese wird von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Dokuments durchgeführt, das in einem anderen Land verwendet wird und bezieht sich nicht auf den Inhalt des Dokuments selbst. Die Bestätigung oder Apostille wird auf das Dokument gedruckt, angehängt oder angeheftet. Eine Apostille kann nur von der zuständigen Behörde des Landes ausgestellt werden, das das Dokument für die Verwendung in einem anderen Mitgliedsstaat des Haager Übereinkommens zur Abschaffung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961 ausgestellt hat.

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