Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht – RA Dienstleistungen im Bereich Arbeits- und Sozialverhältnisse in der Republik Slowenien

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Themengebiete, einschließlich typischer Fragen und Informationen darüber, welche RA Dienstleistungen Ihnen der Rechtsanwalt Jurij Kutnjak im Zusammenhang mit Arbeits- und Sozialverhältnissen anbieten kann. Die Anwaltstätigkeit in Rechtsberatung und Vertretung in Zusammenhang mit Arbeits- und Sozialverhältnissen bietet der Anwalt für Mandanten aus dem gesamten slowenischen Gebiet an.

Um einen Termin in Bezug auf Arbeits- und Sozialverhältnisse zu reservieren, rufen Sie bitte den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si.

Rechtsberatung und Vertragsentwurf:

Arbeitsvertrag, individueller Vertrag, Prozess der Vertragsunterzeichnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung des Arbeitsvertrages, rechtswidrige Kündigung, Vergütung für Gehalts- und Urlaubsgeldausfälle, Abfindung, Arbeitgeberhaftung; Sozialrechte, Renten-, Invaliditäts-, Krankenversicherung, Verfahrenskosten usw.

Streitbeilegung:

  • Vertretung im Prozess der Vertragsunterzeichnung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

Verfahren zur Kündigung des Arbeitsvertrages, ordentliche und außerordentliche Kündigung des Vertrages, Verteidigung des Arbeitnehmers im Kündigungsprozess und Vertretung des Arbeitgebers im Kündigungsprozess,

  • Vertretung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern in Arbeitskonflikten:

Arbeitsgericht, Streitigkeiten über den Abschluss, das Bestehen, die Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Rechte, Pflichten und Haftung aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, rechtswidrige Kündigung des Arbeitsvertrages, Geldforderungen, Lohnersatz, Urlaubsgeld,

  • Vertretung von Versicherten in Sozialkonflikten:

Arbeits- und Sozialgericht, Renten- und Invalidenversicherungsanstalt, Krankenversicherungsanstalt, Streitigkeiten in Bezug auf Renten-, Invaliden-, Krankenversicherung usw.

  • Anderes:

Rechtsgutachten, Vertretung bei anderen Anwaltstätigkeiten gemäß den Bestimmungen des Anwaltsgesetzes.

Fristen für die Geltendmachung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis!

Die Durchsetzung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis ist fristgebunden! Eine verspätete Frist kann zu einer Verjährung der Forderung führen oder sogar zum Verlust des Rechts oder zur Präklusion.

Bei der Einreichung einer Klage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. Kündigung des Arbeitsvertrages) muss der Arbeitnehmer die Klage innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Kündigung oder ab dem Tag, an dem der Arbeitnehmer von der Verletzung erfuhr, einreichen.

Bei Verletzungen der Rechte durch den Arbeitgeber (außer bei Beendigung des Arbeitsvertrages oder Geldforderungen) muss der Arbeitnehmer zunächst vom Arbeitgeber schriftlich verlangen, dass er die Verletzung innerhalb von 8 Tagen behebt. Wenn der Arbeitgeber dies nicht tut, hat der Arbeitnehmer 30 Tage Zeit, eine Klage einzureichen. Bei Geldforderungen (z. B. Lohnauszahlung) ist eine schriftliche Aufforderung an den Arbeitgeber zur Behebung der Verletzung nicht erforderlich, aber sie verjähren auch nach Ablauf der Verjährungsfrist.

Fristen für die Durchsetzung von Rechten aus der Sozialversicherung!

Auch bei sozialen Angelegenheiten ist die Durchsetzung von Rechten bzw. Ansprüchen fristgebunden!

Das Verfahren, z. B. des Instituts für Gesundheitsversicherung Slowenien - ZZZS oder des Instituts für Renten- und Invalidenversicherung Slowenien - ZPIZ, ist zweistufig. Gegen den erstinstanzlichen Beschluss der Institution ist innerhalb von 15 Tagen eine Beschwerde zulässig, über die in der zweiten Instanz das zuständige Ministerium entscheidet.

Gegen den Beschluss des Ministeriums ist in der Regel eine Klage bzw. ein sozialer Rechtsstreit, d.h. gerichtlicher Schutz, zulässig. Die Frist für die Einreichung einer Klage beträgt 30 Tage nach Erhalt des Beschlusses des Ministeriums. Wenn die Partei die Frist versäumt, erlischt das Recht auf Beschwerde oder Klage.

Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Arbeitsstreitigkeiten und in Socialverfahren gegen ZPIZ und ZZZS etc.

Für die Einreichung einer Klage in einem Arbeitsstreit oder einer Beschwerde und Klage in einem sozialen Streit verlangt das Gesetz keine obligatorische Vertretung durch einen Rechtsanwalt, aber die Partei wird ihre Rechte selbst, insbesondere erfolgreich, kaum durchsetzen können.

Sie können einen Rechtsanwalt beauftragen, eine Beschwerde und Klage in einem Arbeits- und Sozialrechtsstreit einzureichen. Die Kosten für die Vertretung werden durch die Anwaltstarif festgelegt, die der RA Ihnen in der Beratung erklärt.

Wenn der Arbeitnehmer oder Versicherte die Kosten für die Vertretung in dem Verfahren mit einem RA finanziell nicht tragen könnte, kann er beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht, BPP-Dienst, um kostenlose Rechtshilfe bitten. Er kann auch einen ausgewählten Anwalt angeben. Das Formular für den Antrag auf Gewährung von kostenloser Rechtshilfe ist auf der Website des Gerichts veröffentlicht: https://e-uprava.gov.si/podrocja/vloge/vloga.html?id=1225

Für eine Rechtsberatung in Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten rufen Sie bitte Rechtsanwalt Jurij Kutnjak während der Bürozeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si.

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