Bei einem Kaufvertrag (und Schenkungs- oder Tauschvertrag) für eine Wohnung oder Gewerbefläche, die einen einzelnen Teil im Wohnungseigentum darstellt, muss die Immobilie im Vertrag mit den Daten des Identifikationssignals (Kennzeichnung des Gebäudeteils) eingetragen werden, unter dem die Immobilie im Grundbuch eingetragen ist.