Der Kauf einer Immobilie in einem Insolvenzverfahren ist in der Regel nicht nur günstig, sondern auch eine außerordentlich sichere Möglichkeit, Eigentumsrechte an einer Immobilie zu erwerben. Das Vermögen des Insolvenzschuldners (einschließlich der Immobilien) kann in einem Insolvenzverfahren in der Regel nicht zum Marktwert verkauft werden, sondern nur zu einem Preis, der oft deutlich unter dem Liquidationswert liegt, d.h. zu einem Preis, der bei einer Zwangsveräußerung der Immobilie unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien erzielt werden könnte.
Der Kauf ist sicher, weil der Käufer nach dem Gesetz eine unbelastete Immobilie bzw. das Eigentumsrecht (mit Ausnahme von Dienstbarkeiten) erwirbt, wobei alle Forderungen in Bezug auf die Gültigkeit des Rechtsgeschäfts oder die Rechte Dritter an der Immobilie ausgeschlossen oder unzulässig sind.
Da Immobilien in einem Insolvenzverfahren nach besonderen Regeln verkauft werden (öffentliche Versteigerung oder öffentliche Ausschreibung), sollten Sie den Kauf nicht selbst durchführen und einen Anwalt damit beauftragen.