Internationale Immobilienverkäufe: Regeln und Rechtshilfe bei internationalen Transaktionen in Slowenien und Ausland

Wenn ein slowenischer Staatsbürger eine Immobilie im Ausland verkauft oder wenn ein Ausländer eine Immobilie in Slowenien verkauft, ist der Verkauf mit internationalen Elementen verbunden und die Frage ist, welches Staatsrecht für das Vertragsverhältnis gilt? Die Regeln werden von den Vorschriften des internationalen Privatrechts geregelt.

Nach der allgemeinen Regel wird in der Regel das Recht des Landes angewendet, in dem sich die Immobilie befindet. Wenn der Verkauf oder die rechtliche Transaktion auch das Recht eines anderen oder möglicherweise mehrerer Länder betrifft, muss beim Abschluss der Transaktion auch das Recht dieses Landes oder dieser Länder berücksichtigt werden (z.B. das Recht des Staates der Staatsangehörigkeit des Verkäufers in Bezug auf seine Geschäftsfähigkeit, Vertretung usw.).

Dies gilt sowohl für die rechtlichen Regeln des Verkaufs selbst (Abschluss des Kaufvertrags, Verkaufsverfahren, Eintragung in das entsprechende Register oder Grundbuch usw.) als auch für steuerrechtliche Fragen.

Wenn z.B. ein slowenischer Staatsbürger eine Immobilie in Kroatien verkauft, ist das Verkaufsverfahren zwar ähnlich dem Verkaufsverfahren für eine Immobilie in Slowenien, es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede. Ähnlich wie nach slowenischem Recht muss der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden, die Unterschrift des Verkäufers auf dem Vertrag oder der Grundbuchgenehmigung muss beglaubigt werden, und für den Erwerb des Eigentumsrechts ist die Eintragung des Käufers in das Grundbuch erforderlich. Im Gegensatz zum slowenischen Recht ist jedoch nach kroatischem Recht der Käufer verpflichtet, die Immobilientransaktionssteuer zu zahlen und nicht der Verkäufer, wie in Slowenien. Auch der Steuersatz ist unterschiedlich (3% und nicht 2% wie in Slowenien). Der Verkäufer, der in Slowenien ansässig ist, muss die Einkommensteuer auf Kapitalgewinne in Slowenien zahlen.

Bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie im Ausland ist die Rechtshilfe sowohl eines Immobilienanwalts im Land, in dem sich die Immobilie befindet, als auch eines Rechtsanwalts des Landes, zu dem der Klient gehört (z.B. dessen Staatsbürger er ist, das Recht des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat usw.), empfehlenswert. Um unnötige rechtliche Komplikationen beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie mit internationalem Element zu vermeiden, kontaktieren Sie Rechtsanwalt Jurij Kutnjak aus Slowenien, der für Sie die passendste rechtliche Lösung finden wird.

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