Wenn die Immobilie sich im Bereich landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen befindet, ist es vor der Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers auf dem Vertrag notwendig, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über landwirtschaftliche Flächen, einen Bescheid der Verwaltungseinheit über die Genehmigung des Rechtsgeschäfts (für das ein besonderes Verwaltungsverfahren mit Veröffentlichung des Verkaufsangebots des Verkäufers vorgeschrieben ist) oder eine Bescheinigung, dass keine Genehmigung erforderlich ist, vorzulegen. Das Einreichen eines Antrags ist auch in elektronischer Form auf der Website der E-Verwaltung möglich: https://e-uprava.gov.si/podrocja/vloge/vloga.html?id=419.
Der Bescheid der Verwaltungseinheit ist auch erforderlich, wenn die Immobilie als Bauland definiert ist, aber aus dem Grundbuch hervorgeht, dass die Immobilie zu einem geschützten Bauernhof gehört.
Wenn Sie bei dem Verfahren zur Veröffentlichung eines Verkaufsangebots für landwirtschaftliches Land rechtliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak und bevollmächtigen Sie ihn, Sie bei dem Verfahren zur Genehmigung des Rechtsgeschäfts für landwirtschaftliches Land zu vertreten