Verkauf von Immobilien in einem geschützten Bereich

Für Immobilien, die sich in einem geschützten Bereich und auf Flächen mit natürlichen Werten befinden, müssen auch die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes beachtet werden. Bei der Beglaubigung der Unterschrift des Verkäufers auf dem Kaufvertrag muss die Zustimmung der Verwaltungseinheit vorgelegt werden. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn es um den Erwerb von Eigentumsrechten aufgrund von Erbschaft geht. Die Verwaltungseinheit gibt keine Zustimmung, wenn die Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht nicht beachtet wurden oder wenn der Erwerber keine Erklärung abgibt, dass er mit den Schutzregimen und Entwicklungsrichtlinien in dem geschützten Bereich einverstanden ist.

Wenn Sie bei dem Verfahren zum Verkauf einer Immobilie in einem geschützten Bereich rechtliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie den Rechtsanwalt Jurij Kutnjak und bevollmächtigen Sie ihn, Sie bei dem Verfahren zum Verkauf zu vertreten.

Back to top