Immobilientransaktionssteuer, Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer
Sowohl natürliche als auch juristische Personen sind verpflichtet, bestimmte steuerliche Verpflichtungen bei Verkauf einer Immobilie zu erfüllen. Der Verkäufer muss die Immobilientransaktionssteuer und in bestimmten Fällen auch die Kapitalertragsteuer zahlen.
Die Besteuerung des Verkaufs einer Immobilie hängt davon ab, ob der Verkäufer eine natürliche oder juristische Person ist, ob es sich um den Verkauf einer gebrauchten oder neuen Immobilie handelt, ob der Käufer der Immobilie zur Mehrwertsteuer verpflichtet ist, usw.
Da die Entscheidung über den Verkauf einer Immobilie von der Höhe der Steuerschuld abhängen kann, die durch den Verkauf entsteht, und diese eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann, sollten Sie sich nicht uninformiert an dieses Unterfangen wagen und sich vor Abschluss des Vertrags über die steuerrechtlichen Konsequenzen informieren.
Für eine Beratung und Terminvereinbarung bezüglich Vertretung im Steuerverfahren rufen Sie bitte Rechtsanwalt Jurij Kutnjak während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si