Auf dieser Seite finden Sie einzelne Informationen zur kostenlosen Rechtshilfe in der Republik Slowenien gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über kostenlose Rechtshilfe - ZBPP http://pisrs.si/Pis.web/pregledPredpisa?id=ZAKO1265, der Berechtigung zu dieser Hilfe und dem Verfahren zur Erlangung derselben.
Das Ziel des Gesetzes ist es, jedem den Zugang zum Rechtssystem zu gewährleisten und seine Rechte und Interessen durch einen Rechtsexperten oder Anwalt zu schützen.
Was ist kostenlose Rechtshilfe?
Die kostenlose Rechtshilfe ist eine Dienstleistung, die von der Republik Slowenien bereitgestellt und bezahlt wird, d.h. für ihre Durchführung ist ein Beschluss über die Genehmigung der KR (BPP) durch das örtlich zuständige Landgericht erforderlich.
Sie ermöglicht Personen, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, Zugang zu rechtlichen Dienstleistungen ohne Kosten unter bestimmten Bedingungen. Diese Art von Hilfe ist für diejenigen gedacht, die sich aufgrund finanzieller Gründe die Bezahlung von Rechtsdienstleistungen nicht leisten können. Der Staat übernimmt die Kosten für Ihre Vertretung bzw. Anwaltskosten und möglicherweise auch andere Gerichtskosten, z.B. die Kosten für Gutachter, Gerichtsgebühren.
Es ist wichtig zu betonen, dass die kostenlose Rechtshilfe für den Empfänger der kostenlosen Rechtshilfe nicht immer und für alle Kosten des Verfahrens "kostenlos" ist.
Sie deckt nur die Kosten für die Vertretung des Empfängers der BPP (seinen Rechtsanwalt und seine Prozesskosten), nicht aber die Kosten für die Vertretung bzw. den RA und das Verfahren der Gegenseite (z.B. Sachverständige).
Wenn sich die Einkommens- und Vermögenssituation des Empfängers während des Verfahrens verbessert, muss er dies sofort dem Gericht für KR mitteilen, der prüfen wird, ob der Empfänger noch die Bedingungen für die KR erfüllt.
Können Sie kostenlose Rechtshilfe für alle Arten von Rechtsangelegenheiten erhalten?
Die kostenlose Rechtshilfe steht grundsätzlich für die meisten Rechtsangelegenheiten zur Verfügung (z.B. für die Vertretung im Erbverfahren, Scheidungsverfahren und Kindergewährungsverfahren, Verfahren zur Aufteilung und Trennung des ehelichen Vermögens, Arbeitsstreitigkeiten, Strafverfahren), aber nicht für alle. Angelegenheiten in Bezug auf wirtschaftliche und finanzielle Interessen sowie einige Strafverfahren sind ausgeschlossen.
Das Gericht gewährt sie in der Regel für jede Verfahrensstufe, z.B. für die Vertretung in der ersten Instanz. Für die Vertretung in der zweiten Instanz muss ein erneuter Antrag bzw. Antrag auf Genehmigung der KR gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Rechtshilfe?
Zur kostenlosen Rechtshilfe sind alle Personen berechtigt, die das gesetzliche Mindesteinkommen und Vermögen nicht erreichen.
Die Berechtigung zur kostenlosen Rechtshilfe hängt auch von der Anzahl der Familienmitglieder, dem Einkommen pro Familienmitglied und letztlich auch dem rechtlichen Problem bzw. Verfahren ab.
In dem Antrag auf KR müssen Einkommen und Vermögen offengelegt und nachgewiesen werden, und es muss angegeben werden, wofür Sie die KR überhaupt wünschen (z.B. für die Vertretung in einem Scheidungsverfahren, einem Rechtsstreit in Bezug auf ein Erbe usw.).
Wo kann ich kostenlose Rechtshilfe beantragen?
Wenn Sie kostenlose Rechtshilfe wünschen, müssen Sie dafür einen Antrag mit dem Antrag auf Gewährung kostenloser Rechtshilfe ausfüllen
(https://e-uprava.gov.si/podrocja/vloge/vloga.html?id=1225)
und ihn beim örtlich zuständigen Amtsgericht einreichen, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (Einkommen, Vermögen, Angelegenheit usw.).
Wahl des Rechtsanwalts
Wenn Sie möchten, dass Sie nach der BPP-Entscheidung der Anwalt Jurij Kutnjak vertritt, können Sie dies ausdrücklich in Ihrem Antrag angeben, sonst wird das Gericht Ihnen einen Anwalt nach der Reihenfolge in der BPP-Liste zuweisen. Falls Sie für die BPP berechtigt sind, wird das Gericht Ihrer Wahl folgen und den Anwalt ernennen.
Welche rechtlichen Dienstleistungen umfasst die kostenlose Rechtshilfe?
Das Gesetz über kostenlose Rechtshilfe legt fest, wofür KR möglich ist.
Kostenlose Rechtshilfe umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Dienstleistungen, in der Regel wird sie für rechtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt vor Gericht in erster Instanz gewährt.
Muss ich Staatsbürger der Republik Slowenien sein, um kostenlose Rechtshilfe beantragen zu können?
Nein, kostenlose Rechtshilfe steht auch Ausländern zur Verfügung, die sich legal in der Republik Slowenien aufhalten, sofern sie die im Gesetz über kostenlose Rechtshilfe festgelegten Bedingungen erfüllen.
Wie lange dauert das Verfahren zur Genehmigung der kostenlosen Rechtshilfe?
In der Regel wird der kostenlose Rechtshilfedienst des örtlich zuständigen Amtsgerichts innerhalb von zwei Wochen über Ihren Antrag bzw. Antrag auf BPP entscheiden.
Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags auf KR
Das Gericht entscheidet über den Antrag mit einem Beschluss. Wenn es den Antrag ablehnt, sendet es den Beschluss nur an den Antragsteller!
Wenn es dem Antrag stattgibt, sendet es den Beschluss an den Antragsteller und den ernannten Anwalt.
Rechtsanwalt Jurij Kutnjak aus Slowenien bietet Ihnen umfassende Rechtshilfe in Angelegenheiten der kostenlosen Rechtshilfe.
Um einen Termin in Bezug auf die Gewährung kostenloser Rechtshilfe zu reservieren, rufen Sie RA Jurij Kutnjak während der Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si.
Nützliche Links in Bezug auf den Artikel:
Rechtsartikel:
FAQ (BPP)
Rechtsdokumente
Vertretungsvollmacht, im Anhang
Antrag auf Gewährung der KR, im Anhang
Gesetzgebung:
- Gesetz über kostenlose Rechtshilfe – ZBPP
- und andere...
Rechtsprechung:
- Oberstes Gericht der Republik Slowenien, https://www.sodnapraksa.si/
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