Gesetzliche und testamentarische Erbschaft

Gesetzliche und testamentarische Erbschaft in Slowenien

Die Regeln für die Erbschaft und das Nachlassverfahren in Slowenien werden durch das Erbschaftsgesetz und das Gesetz über die Erbschaft von landwirtschaftlichen Betrieben geregelt. Das Erbschaftsgesetz kennt zwei erbrechtliche Titel, das Gesetz und das Testament. Die testamentarische Erbschaft hat Vorrang vor der gesetzlichen. Wenn der Erblasser ein Testament gemacht hat, tritt die testamentarische Erbschaft ein. Die gesetzliche Erbschaft tritt nur ein, wenn der Erblasser kein Testament gemacht hat oder wenn das Testament ungültig ist.

Testamentarische Erbschaft

Wenn eine Person ihr Vermögen anders verteilen möchte, als es das Gesetz für die Erbschaft vorsieht, ermöglicht das Gesetz ihr, dies durch ein Testament zu tun, das eine einseitige Willenserklärung für den Todesfall darstellt und in vorgeschriebener Form ausgedrückt werden muss, sonst ist es ungültig.

Mit einem Testament kann der Erblasser über sein gesamtes Vermögen verfügen, jedoch nicht uneingeschränkt. Er kann frei nur über den sogenannten verfügbaren Teil seines Vermögens verfügen. Was das bedeutet, lesen Sie weiter unten. Die Testierfreiheit ist durch die Rechte der Erben auf Pflichtteile begrenzt.

Gesetzliche Erbschaft

Zu einer Erbschaft aufgrund des Gesetzes kommt es, wenn es kein Testament gibt oder wenn dieses ungültig ist.

Das Erbschaftsgesetz legt fest, wer als gesetzliche Erben erbt, die Erbfolge, die Größe der gesetzlichen Erbanteile, die Anrechnung von Geschenken usw. Gesetzliche Erben erben in drei Erbfolgen, je nach ihrer nahen oder entfernten Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser.

Erben der näheren Erbfolge schließen Personen der entfernteren Erbfolge von der Erbschaft aus.

Für detailliertere Informationen über gesetzliche Erben, Pflichtteile, Gültigkeit des Testaments, lesen Sie die folgenden Beiträge, sowie die Fragen und Antworten weiter unten.

Um einen Termin in Bezug auf Erbschaftsangelegenheiten und Vertretung im Nachlassverfahren zu vereinbaren, rufen Sie den Anwalt Jurij Kutnjak während der Arbeitszeiten unter der Telefonnummer 00 386/2/25-23-780 an oder schreiben Sie eine E-Mail an info@odvetnik-kutnjak.si.

Rechtsdokumente:

Vollmacht zur Vertretung
Testament, Widerruf des Testaments, Erklärung zur Erbschaft, Verzicht auf Erbschaft, Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Erbscheins

 

Gesetzgebung:

 

Rechtsprechung:

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